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KOOPERATIVE ZUSAMMENARBEIT

Veränderungen

begleiten.

“Nur wer seiner Zukunft entgegengeht, kann mitbestimmen was auf ihn zukommt.”  – Marco Holzapfel

Hier erhalten Sie einen Überblick zum Leistungsspektrum in Bezug auf betriebliche Veränderungs-, Umsetzungs- und Lösungsprozesse.

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Leistungsangebot und
Zielgruppe

Neben unserem Leistungsangebot des Mitbestimmungslotsen als Tool zur Professionalisierung des Projektmanagements im Kontext der betrieblichen Mitbestimmung, bieten wir weitere Fokusleistungen an. Dabei richtet sich unser gesamtes Leistungsspektrum gleichermaßen an alle Betriebspartner – Arbeitgeber, Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte, Führungskräfte und Mitarbeiter.

Leistungsangebot

Vielfältige personalrelevante und mitbestimmungspflichtige Fragestellungen beschäftigen die Betriebsparteien im Kontext der betrieblichen Mitbestimmung. Zur Ermöglichung einer kooperativen und lösungsorientierten Mitbestimmung ist es daher wichtig, dass alle Beteiligten den selben Zugriff auf die entscheidenden Informationen haben. Hieraus abgeleitet die Zusammenhänge und Konsequenzen verstehen können und dadurch das konkrete Vorhaben entsprechend ihrer Interessen mitgestalten können. Durch die Hinzuziehung eines gemeinsamen externen Sachverständigen zu konkreten Fragestellungen und Projekten kann mittels dessen Erfahrung, Sachkenntnis und Expertise dies gleichermaßen für beide Betriebsparteien auf Augenhöhe sichergestellt werden.

Als externer Sparringspartner und Sachverständiger unterstützen wir die Betriebsparteien gleichermaßen mit pragmatischem Einsatz bei der Realisierung der Agenda für die Mitarbeiter im Betrieb. Als externer Gutachter und Sachverständiger gemäß §80 Abs. 3 BetrVG lotsen wir Sie u.a. durch die Themen:

  • Arbeitszeitmodelle und Personaleinsatzplanung
  • IT-Mitbestimmung, Digitalisierung und Einführung neuer IT-Systeme
  • Beschäftigtendatenschutz als externer Datenschutzbeauftragter gemäß Art. 37 DSGVO
  • Personalplanung nach § 92 BetrVG
  • Vergütungsstrukturen und -modelle (Grading)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Beurteilungsgrundsätze und Mitarbeitergespräche
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten gemäß § 106 BetrVG
  • Betriebliche Bildungsmaßnahmen
  • Talent- und Performancemanagement

Dabei immer im Blick – Antworten auf die Frage: Wie sieht die operative Umsetzung aus und woran lassen Sich die Mehrwerte in der praktischen Umsetzung erkennen?

Digitalisierung und technologische Prozessoptimierung beschäftigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem noch nie zuvor dagewesenen Umfang. Schlagworte wie Digital Workplace 2020 oder Cloud Computing prägen und verändern dabei die IT-Mitbestimmung in ganz besonderer Form. Beispiele für komplexe Softwarelösungen die auf Cloud Computing setzen und stellvertretend für Digital Workplace stehen, sind beispielsweise Success Factors, Rexx, Cornerstone, Personio, Workday, Oracle, Salesforce oder Microsoft 365.

Dabei kommen immer wieder die selben Fragen auf:

  • Wie sieht ein kooperatives Vorgehen bei komplexen IT-Systemen im Sinne einer produktiven, frühzeitigen und umfassenden Projektkommunikation im Sinne des § 90 Abs. 2 BetrVG aus?
  • Wie lassen sich Cloud-IT‐Systeme aufgrund ihrer Komplexität und dynamischen Weiterentwicklung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes regeln?
  • Welcher Einfluss hat Künstliche Intelligenz (KI)
  • Wie gehen wir mit den Daten in der Cloud und dem Beschäftigtendatenschutz um?
  • Durch welche Maßnahmen stellen wir uns im Sinne des Datenschutze und der EU-DSGVO korrekt auf?
  • Passen wir unsere Prozesse der Software an oder umgekehrt?
  • Welche Stolpersteine gibt es bei der Implementierung zu beachten und wie sehen echte Best-Practices aus?
  • Wie sieht eine sinnvoll strukturierte Betriebsvereinbarung (Architektur) aus?

Erfahren Sie mehr in unserem Informations-Flyer: IT-Mitbestimmung & Digitalisierung – Damit Betriebsrat und Arbeitgebereine Vereinbarung schaffen

Sie stehen vor diesen und ähnlichen Fragestellungen? Gerne beantworten wir als technischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG sowie externer Datenschutzbeauftragter mit Ihnen diese und weitere Fragen und begleite Sie auf dem Weg zu einer nachhaltig erfolgreichen Systemeinführung und entsprechenden Betriebsvereinbarung.

Gewünscht oder nicht: Konflikte sind häufige Begleiter von Veränderungs- und Entscheidungsprozessen. Dabei ist das eigentliche Problem an Konflikten nicht ihre Existenz, sondern vielmehr die Art und Weise, wie oftmals im betrieblichen Kontext mit unterschiedlichen Interessen umgegangen wird. Als zertifizierte Mediatoren mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation begleite wir Arbeitgeber und Betriebsrat mittels der Mediation auf dem Weg zu einer gemeinsamen und fair ausgewogenen Lösung. Die wesentlichen Prinzipien hierzu lauten:

  • Ergebnisoffen: Es werden im Vorfeld keine Ergebnisse vorweggenommen
  • Vertraulich: Informationen werden nicht nach Außen weitergetragen
  • Freiwillig: Teilnahme ist nicht verpflichtend und kann jederzeit beendet werden
  • Allparteiisch*: Die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse werden nachvollzogen und verstanden
  • Transparent: Die Beteiligten kennen das Vorgehen und haben Zugriff auf notwendige Informationen

Einsatz in der Praxis: Konflikte zwischen Mitarbeitern, unter Kollegen, zwischen Führungskraft und Mitarbeiter, innerhalb von Teams, Arbeitsgruppen, Gremien oder Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung.

*Allparteilichkeit bedeutet ohne Bevorzugung einer Partei mit jedem Beteiligten emphatisch zu interagieren.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet den Dreh- und Angelpunkt der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland. Im Schulungsangebot von Betriebsdialog erlernen die Teilnehmer die praxisrelevante Umsetzung einer kooperativen Zusammenarbeit zur Wahrung der jeweiligen Rechte und Pflichten. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an Arbeitgeber, Betriebsräte und Führungskräfte. Wesentliche Inhalte der Schulung sind:

  • Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung
  • Rolle und Arbeit des Betriebsrates
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrates
  • Zusammenarbeit und Umgang in der Praxis
  • Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Grundlagen der Betriebsratswahl
  • Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Neben der Grundlagenschulung (Teil I, II und III) bieten wir auch spezielle Formate an:

  • Inhouse Schulung Workday HCM für Betriebsräte und/oder Arbeitgeber. Hier mehr zu den Inhalten.
  • Onboarding für Führungskräfte zum Thema betriebliche Mitbestimmung (4 Stunden)
  • Workshop-Schulungen für Betriebsratsgremien auf lokaler Ebene oder Gesamt- / Konzenbetriebsrats-Ebene (8 Stunden)
  • Workshop-Schulungen für Filialleiter und Store-Manager auf Basis von Praxisbeispielen (8 Stunden)
  • Tandem-Schulungen für Arbeitgebervertreter und Betriebsräte um zeitgleich ein gemeinsames Grundlagenwissen zu speziellen Fragestellungen (z.B. Personaleinsatzplanung, Datenschutz, Digitalisierung) zu erhalten.

Sie sind an unserem Schulungsangebot interessiert oder haben eine konkrete Terminanfrage? Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindliche für einen Kennenlerntermin.

Hinter Titeln wie Arbeitgeber und Betriebsrat stehen immer Menschen. Diese Personen tragen jeweils entscheidende, vielfältige und anspruchsvolle Verantwortung im Kontext der betrieblichen Mitbestimmung. Mit dem Coachingangebot von Betriebsdialog begleiten wir Führungskräfte, Mitarbeiter und Betriebsräte individuell im praktischen Umgang mit betrieblicher Mitbestimmung. Wesentliche Schwerpunkte unseres Angebots sind:

  • Rollendefinition und Analyse der eigenen Situation
  • Erweiterung der eigenen Fachkompetenz
  • Sparringspartner in schwierigen Situationen
  • Umgang mit Veränderungsprozessen
  • Erfolgreiche Zusammenarbeit in der Praxis
  • Moderation von Betriebsrats Klausurtagungen
  • Meinungsbildungsprozess und Konfliktlösung im Betriebsrat Gremium
  • Coaching und Begleitung von Fachausschüssen
  • Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Sie sind an unserem Coachingangebot interessiert oder haben eine konkrete Terminanfrage? Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindliche für einen Kennenlerntermin.

Der Schwerpunkt im Bereich Labour Relations bzw. Industrial Relations liegt auf der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsräten sowie Gewerkschaften. Dabei kann es durchaus von Vorteil sein, eine externe und dadurch unabhängige Begleitung auf dem Weg zu einen kooperativen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien heranzuziehen. Der Leistungsumfang im Bereich Interim Management betriebliche Mitbestimmung bzw. Labour Relations umfasst u.a.:

  • Konzeptionelle Aufbereitung von Themen und Erstellung von Handlungsempfehlungen in allen Belangen der betrieblichen Mitbestimmung
  • Guidance und Interim-Support bei diversen mitbestimmungsrelevanten Anlässen/Themen zur Risikominimierung und bedarfsgerechten Umsetzung
  • Beratung und Sparring von Betriebsräten, Geschäftsführung und Führungskräfte
  • Inhaltliche Vorbereitung, lösungsorientierte Moderation und Durchführung von Gesprächs- und Verhandlungsterminen
  • Konzeption und Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen auf Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene; Moderation von Mitbestimmungsthemen auf lokaler Betriebsebene
  • Aktiver Know-How-Transfer und Sparring im Umgang mit den Themen und Fragestellungen der betrieblicher Mitbestimmung
  • Etablierung eines kooperativen Zusammenarbeitsmodells zwischen den Beteiligten

Dabei immer im Blick – Antworten auf die Frage: Wie sieht die operative Umsetzung aus und woran lassen Sich die Mehrwerte in der praktischen Umsetzung erkennen?

Den Leistungsumfang gestalten wir in Abhängigkeit Ihrer Anforderungen – Drei Praxisbeispiele

Praxisbeispiel
Zweitägiger Workshop zur Konfliktlösung und Vorbereitung einer Betriebsvereinbarung zum Prämiensystem. (Metallbauindustrie)

Anlass
Lösungsorientierte Moderationeines bereits konkret gestarteten Vorhabens, bei dem sich die Betriebsparteien im Laufe der Gespräche „verhakt“ haben. Alternativer Lösungsansatz gegenüber dem klassischen betrieblichen Einigungsstellenverfahren.

Dauer & Aufwand
Durchschnittlich 1-3 Tage je Vorhaben, abhängig von Komplexität und Umfang des Themas

Rolle Mitbestimmungslotse
Unabhängige konfliktlösende Moderation beider Betriebsparteien sowie Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG

Praxisbeispiel
Moderation und Fachexperten-Beratung zur Entwicklung einer Vergütungsstruktur über einen Zeitraum von 4 Monaten (6 Termine) inkl. Erstellung und Abstimmung der Betriebsvereinbarung. (Verband)

Anlass
Lösungsorientierte Umsetzungsbegleitung eines konkreten Vorhabens von Beginn an. Inhaltliche sowie prozessuale extern unabhängige Unterstützung von Arbeitgeber und Betriebsrat zur Erreichung einer kooperativen, fairen und nachhaltigen Lösung zur zügigen Umsetzung des Vorhabens.

Dauer & Aufwand
Durchschnittlich 2-6 Tage je Vorhaben, abhängig von Komplexität und Umfang des Themas

Rolle Mitbestimmungslotse
Unabhängige lösungsorientierte Moderation und Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG

Praxisbeispiel
Koordination des Mitbestimmungs-Portfolios für Betriebsrat und Arbeitgeber zu Themen wie: Arbeitszeit, technische Einrichtungen, Ordnung im Betrieb, etc. Ansprechpartner für alle Fachbereiche und Durchführung von Schulungen. (Einzelhandelsunternehmen)

Anlass
Längerfristige lösungsorientierte Umsetzungsbegleitung diverser Vorhaben von Beginn an. Inhaltliche sowie prozessuale extern unabhängige Unterstützung von Arbeitgeber und Betriebsrat zur Erreichung einer kooperativen, fairen und nachhaltigen Lösung zur zügigen Umsetzung der Vorhaben.

Dauer & Aufwand
Durchschnittlich 3-6 Tage je Monat, abhängig von Komplexität und Umfang der Themen

Rolle Mitbestimmungslotse
Externes Mitbetsimmungs-Projektmanagement („verlängerte Werkbank“), Moderation von Workshops sowie Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG

Der Mitbestimmungs­lotse

Prozessbegleitung, Sachverständigentätigkeit und Moderation.
Wir lotsen die Betriebsparteien zeitgleich auf dem Weg der betrieblichen Mitbestimmung.

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