Machen Betriebsrat und Arbeitgeber eigentlich auch gemeinsam Klausurtagungen?
Selbstverständlich ja, denn wie sonst lässt sich der Ansatz nach § 2 BetrVG „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten (…) vertrauensvoll (…) zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen“, gemeinsam konkretisieren und vereinbaren?!
Denn im Tagesgeschäft geht es den Betriebsparteien meist nicht anderes als allen anderen Akteuren im Unternehmen. Der Alltag ist häufig so fordernd, dass das „warum“ und „wie“ schnell in den Hintergrund gerät und die Sachthemen dominant im Vordergrund stehen.
In den ersten Wochen des neuen Jahres hatte ich gleich mehrfach die Freude und Ehre Betriebsparteien im Rahmen ihres Jahresauftakts in gemeinsamen Klausurtagungen zu begleiten.
Wer mehr zum Thema Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und betriebliche Mitbestimmung erfahren will, dem kann ich wärmstens die diesjährige DGFP // Jahrestagung Mitbestimmung 4.0 empfehlen. Aber auch über eine direkte Kontaktaufnahme freue ich mich sehr!