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DV IT-Sachverständiger für die Entwicklung einer Betriebsvereinbarung Rahmenregelung Künstliche Intelligenz

Die Integration von künstlicher Intelligenz (KI) in die Arbeitsprozesse birgt sowohl enorme Potenziale als auch bedeutende Herausforderungen. Um diese Technologie verantwortungsvoll und konform mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu nutzen, ist eine klare Regelung im Unternehmenskontext essentiell. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) spielt hierbei eine zentrale Rolle, da es die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer verankert. Dieser Beitrag erläutert, wie eine Rahmenregelung zur KI-Nutzung im Betrieb unter Einbeziehung eines DV IT-Sachverständigen und unter besonderer Berücksichtigung des BetrVG gestaltet werden kann.

Basierend auf dem unten dargestellten Schaubild, das die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Beteiligungsrechte im Kontext der KI verdeutlicht, soll in diesem Artikel der Aufbau einer solchen Rahmenregelung erörtert werden. Das Schaubild unterstreicht die Wichtigkeit der generellen und speziellen Informations- und Beratungsrechte im Rahmen der KI-Einführung und -Nutzung. Dies ist essentiell, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten – insbesondere die Arbeitnehmer – die Einsatzweise und die Ziele der KI-Technologie nachvollziehen können.

Dabei wird in der Darstellung bewusst zwischen KI-Systemen (betriebsverfassungsrechtlich „technische Einrichtungen – IT-System“) und KI-Modell/System (gemäß der KI-Verordnung / AI-Act) unterschieden. Dies ist von besonderer Bedeutung, da KI-Modelle/Systeme nicht immer per se eine Eignung für eine mögliche Verhaltens- und Leistungskontrolle vorweisen – dennoch die KI-Modelle innerhalb einer technischen Einrichtung (IT-System) vorkommen. Daher muss noch stärker zwischen der technischen Einrichtung selbst und der Möglichkeit einer Eignung für eine mögliche Verhaltens- und Leistungskontrolle differenziert werden. 

Dies gelingt wenn man zunächst gesondert die wesentlichen Merkmale des KI-Modells selbst betrachtet.

Die Entwicklung einer Rahmenregelung für KI im Betrieb, gestützt auf das Verständnis und die Einbeziehung der im Schaubild dargestellten Zusammenhänge, bietet eine solide Basis für den verantwortungsvollen Umgang mit dieser transformativen Technologie. Durch die Integration eines DV IT-Sachverständigen und die aktive Mitwirkung des Betriebsrats können Unternehmen sicherstellen, dass ihre KI-Initiativen nicht nur effizient, sondern auch ethisch und rechtlich unbedenklich sind.

Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz
Betriebsvereinbarung Künstliche Intelligenz

1. Präambel und Zielsetzung

Zu Beginn jeder Regelung sollte eine Präambel stehen, die den Zweck und die Bedeutung der Regelung für die Praxis klarstellt. Im Falle der KI-Nutzung im Betrieb geht es vor allem darum, einen verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Einsatz zu gewährleisten und dabei die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.

2. Geltungsbereich und Definitionen

Eine klare Definition der verwendeten Begriffe wie „KI-System“, „Bereitsteller“ und „Trainingsdaten“ ist grundlegend – hierbei sollte stetes die KI-Verordnung / AI-Act berücksichtigt werden. Der Geltungsbereich der Regelung muss ebenso präzise abgesteckt werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Anwendungen und Technologien erfasst werden.

3. Leitlinien und Ethik

Ein zentraler Bestandteil der Regelung sollte ein Abschnitt über unternehmensspezifische Standards und ethische Prinzipien sein. Diese können eine Charta von Prinzipien umfassen, die die Governance der KI-Anwendungen im Unternehmen festlegt.

4. Beratungsprozess

Der Beratungsprozess bei der Einführung oder Anpassung von KI-Modellen muss klar definiert sein. Dies schließt die Einbindung des Betriebsrats gemäß den relevanten Beteiligungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes ein, um sicherzustellen, dass alle Änderungen transparent und unter Beteiligung der Belegschaft erfolgen.

5. Risikobewertung und Klassifizierung von KI-Modellen

Die Regelung sollte eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen KI-Stufen enthalten, einschließlich der kritischen Bewertung von KI-Modellen nach Risikograden. Es muss klar sein, welche Modelle als „hohes Risiko“ eingestuft werden und welche spezifischen Maßnahmen dafür gelten (siehe Art. 26 der KI-Verordnung / AI-Act)

6. Datenschutz, Transparenz und Qualitätssicherung

Die Zuverlässigkeit von KI-Modellen, der Datenschutz und die Transparenz in ihrer Anwendung sind essentiell. Der Arbeitgeber muss Verfahren festlegen, die die Arbeitnehmer über den Einsatz und die Entscheidungsregeln der KI-Modelle aufklären.

7. Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrates

Die Regelung muss explizit die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Korrektur von KI-Entscheidungen definieren. Dies umfasst das Recht, zu erfahren, wie Entscheidungen zustande kommen und wie sie bei Bedarf angefochten werden können.

8. Konfliktlösung

Das Vorgehen bei Konflikten, die aus der Anwendung von KI resultieren, sollte ebenfalls Teil der Regelung sein. Ein DV IT-Sachverständiger kann hier als Mediator und Experte fungieren, um zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat zu vermitteln.

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