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Gemeinsame Tandemschulung für Arbeitgeber und Betriebsrat als Grundlage für eine kooperative Zusammenarbeit

Wäre es nicht sinnvoll, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat zu Spezialthemen und Fragestellungen initial gemeinsam schulen lassen? Dem Impuls der Tandemschulung folgten viele Teilnehmer der Jahrestagung der Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V., die zum Thema Mitbestimmung 4.0 stattfand.

Schulungsangebote gibt es – aber meist nur für eine Zielgruppe

Gewerkschaften, Institute und private Einrichtungen bieten vielfältige Schulungsprogramme zu den Themen der betrieblichen Mitbestimmung für Betriebsrat und Arbeitgeber an. Das Angebot für Betriebsratsmitglieder, Interessensvertreter, Führungskräfte und Mitarbeiter der Personalabteilung ist durchaus vielseitig. Wenngleich aber für beide Betriebsparteien Schulungen, auch auf anspruchsvollem Niveau, zugänglich sind, entstehen in der betrieblichen Praxis immer wieder Missverständnisse. Das ist vorrangig dem geschuldet, dass die Weiterbildungsangebote zwar thematisch gleich sind, aber aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt werden. Die jeweilige Betriebspartei wird durch das jeweilige Schulungsangebot vermeintlich gut gegen die andere gewappnet, um eigene Interessen besser durchsetzen zu können.

Gesetzlicher Schulungsanspruch gilt nur für Betriebsrat

Der Gesetzgeber gewährt Mitgliedern des Betriebsrates Anspruch auf „bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen“, die nach § 37 Abs. 6 und Abs. 7 Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind. Die Kosten für die Schulungsseminare trägt der Arbeitgeber, ebenso wie die Kosten für eventuelle Ausgleichszahlungen, die entstehen, sollte die Schulung aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden. Arbeitgeber und ihre Vertreter haben keinen gesetzlichen Anspruchauf die berufliche Weiterbildung, wodurch Schulungen weniger häufig in Anspruch genommen werden.

Ungleichgewicht führt zwangsläufig zu Missverständnissen

Weil ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Weiterbildung nicht für den Arbeitgeber gilt, kommt es in der Praxis – insbesondere im Mittelstand und in dezentralen Organisationen wie beispielsweise Filiallisten – nicht selten dazu: Der Betriebsrat ist umfangreich und nach aktuellem Stand zum Betriebsverfassungsgesetz geschult – und der Arbeitgeber nicht. Nicht selten wird angenommen, dass Mitarbeiter in Personalabteilungen und Führungskräfte derlei „Schulungen“ bereits im Rahmen ihrer Berufsausbildung durchlaufen haben. Dies ist aber nicht zwingend der Fall – und wenn, dürfte die Schulung zu betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen, insbesondere zu Spezialthemen aus z. B. § 87 BetrVG, mehr oder weniger weit in der Vergangenheit liegen.

Nicht nur die Annahme, dass einzelne Beteiligte bereits umfassend geschult sind, sondern auch durch die ungleiche Wissensgrundlage, wenn jede Betriebspartei separat eine auf ihre Interessen ausgelegte Schulung besucht hat, entsteht ein Ungleichgewicht. Und das führt zwangsläufig zu Missverständnissen, die im günstigen Fall die Lösungsfindung nur zeitlich verzögern. Im schlimmsten Fall führen sie zu Konflikten auf verschiedensten Ebenen, sodass vermeintlich nur der Gang zur betrieblichen Einigungsstelle bleibt.

Eine gemeinsame Schulung im Tandem schafft eine gemeinsame Basis für Arbeitgeber und Betriebsrat

Vor dem Hintergrund der betrieblichen Mitbestimmung, und diese im betrieblichen Alltag kooperativer zu leben, empfiehlt sich eine gemeinsame Schulung von Betriebsrat und Arbeitgeber. Eine Tandemschulung schafft eine gemeinsame Grundlage, auf der die unterschiedlichen Positionen und Interessen diskutiert werden können.

Eine Tandemschulung ermöglicht es Betriebsrat und Arbeitgeber, die „gleiche Sprache zu sprechen“, die gleiche Einordnung des Betriebsverfassungsgesetzes zu erlangen und damit zielgerichteter einen gemeinsamen Konsens zur Sache zu finden. Das bietet mehr Zeit und Raum für inhaltliche Lösungen während der Gespräche.

Die Vorteile einer Inhouse durchgeführten Tandemschulung für Arbeitgeber und Betriebsrat liegen auf der Hand:

  • Gemeinsames initiales Verständnis der wesentlichen Rahmenbedingung aus dem Betriebsverfassungsgesetz
  • Zugriff auf einen gemeinsamen Sachverständigen und Gutachter gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG für inhaltliche Fragestellungen
  • Förderung einer kooperativen Zusammenarbeit von der Schulung bis zur Lösungsfindung
  • Reduzierung von Missverständnissen, da dasselbe Verständnis eine Verwendung derselben Vokabeln mit sich bringt
  • Unterstützung eines gemeinsamen Lösungsfindungsprozesses und einer gemeinschaftlich erarbeiteten Lösung
  • Gespräche und Diskussionen sind zielgerichteter und ausgeglichener, da formale Unklarheiten beseitigt wurden

Eine Tandemschulung von Betriebsrat und Arbeitgeber schließt keinesfalls aus, dass sich jede Betriebspartei darüber hinaus juristisch einzeln beraten lässt. Sie schafft lediglich formal die gleichen Rahmenbedingungen, um die individuellen Positionen strukturiert und respektvoll zu diskutieren und eine Lösung zu finden.

Themenspektrum für Tandemschulungen sehr vielseitig

Im Rahmen einer gemeinsamen Schulung von Betriebsrat und Arbeitgeber müssen nicht ausschließlich Themen des Betriebsverfassungsgesetzes behandelt werden. Auch in anderen Fachthemen macht eine Tandemschulung Sinn: Etwa um Fragestellungen zu technischen Einrichtungen wie IT-Systeme oder Videoüberwachung, zu Arbeitszeitmodellen, Vergütungsfragen oder zum Personaleinsatz (PEP) zu klären.

Die betriebliche Mitbestimmung als Möglichkeit, lösungsorientiert zu denkenund ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, ebnet den Weg für eine respektvolle, kooperative Zusammenarbeit und die Integration moderner Zusammenarbeitsmodelle – Mitbestimmung 4.0.

Im Sinne einer kooperativen betrieblichen Zusammenarbeit kann ich alle Beteiligten aus Betriebsrat und Arbeitgeberumfeld nur ermutigen, mit einer gemeinsamen Tandemschulung künftige Lösungsprozesse jetzt aktiv zu verbessern. Als Mitbestimmungslotse biete ich diesen gemeinsamen Schulungsansatz erfolgreich seit 2017 an. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Kennenlerntermin.