Wertbeitrag betriebliche Mitbestimmung – jetzt mitgestalten!
Mitbestimmung 4.0 – Der Wandel durch digitale Lösungen und smarte Technologien hin zu orts- und zeitunabhängigem, produktiverem, datenbasiertem Arbeiten. Eine große Herausforderung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Um in Zukunft wettbewerbsfähig, wirtschaftlich und attraktiv für Fachkräfte zu sein, gilt es diesen Veränderungen proaktiv zu begegnen – und „Arbeiten“ neu zu denken!
1. Innovatives Arbeiten
Die durch Corona vorangetriebene digitale Transformation der Arbeitswelt einfangen, mitnehmen, weiterentwickeln – im Rahmen betriebsverfassungsrechtlicher Bestimmungen ins Unternehmen integrieren. Wie werden wir 2040 arbeiten? Wie MÜSSEN Unternehmen in Zukunft arbeiten, um wettbewerbsfähig, wirtschaftlich und arbeitnehmerfreundlich zu sein? Wie kommen wir dorthin, wo wir morgen sein wollen?
In einem moderierten Prozess oder gemeinsamen Workshops von Betriebsräten, Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmern können alle Beteiligten Ideen einbringen, entwickeln und definieren. In Verbindung mit einem Mitbestimmungs-Scrum ermöglicht dieses Vorgehen die Integration neuer, digitaler Arbeitskonzepte und einzelner Lösungen.
2. Vernetztes Arbeiten
Die Arbeit mit digitalen Technologien wird in vielen Branchen immer mehr zum „Breitensport“: Crowdwork und digitale Plattformen sind effiziente Lösungen, um Arbeitsaufgaben und Aufträge zu verteilen – ob inhouse oder outgesourct an externe Dienstleister. Für viele Unternehmen bleiben aber wichtige Fragestellungen zunächst unbeantwortet: Wie werden Arbeitnehmerrechte über digitale Plattformen gewährleistet? Welche Regulierungen gibt es und muss man als Unternehmen umsetzen?
Meist fehlen wichtige Erfahrungswerte, wie man digitale Workplaces im Betrieb erfolgreich lebt. Umso schwieriger ist deren Integration unter Berücksichtigung aller betrieblichen und rechtlichen Anforderungen. Vielen Betrieben gelingt die Implementierung und Ausweitung digitaler Workplaces zum Beispiel durch Einführung betrieblicher Rahmenvereinbarungen.
3. Datenbasiertes Arbeiten
Beschäftigtendaten sammeln. Das ist längst Praxis in deutschen Unternehmen – etwa in Bewerbungsverfahren oder zur Leistungserfassung. Das heißt aber nicht, dass moderne Technologie und der Beschäftigtendatenschutz mit einem Fingerschnips harmonisch in Einklang sind. Wann ist das Datensammeln berechtigt und wann Überwachung? Wie kann man eigene Vereinbarungen erarbeiten, um den Datenschutz der Beschäftigten zu wahren und gleichzeitig smarte Softwarelösungen schnell und effizient in den Betriebsalltag integrieren?
Dass angesichts der dynamischen und komplexen Neuerungen digitaler Lösungen nicht immer der notwendige Sachverstand in den Betrieben vorhanden ist, ist nachvollziehbar. Die Unterstützung durch IT-Sachverständige ist für die erfolgreiche Integration digitaler Systeme unter Berücksichtigung von Beschäftigtenrechten unabdingbar.
4. Smartes Arbeiten
Können Mitarbeiter mit der entsprechenden Datengrundlage bessere Entscheidungen treffen? Können bestimmte Anwendungen das Krankenhauspersonal entlasten? Den Einsatz und die Integration von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen gilt es zu erproben. In einem betrieblichen, praxisnahen Umfeld findet sich dafür die beste Umgebung. Aber: Wie kann man KI-Systeme in der Praxis erforschen, ohne Mitarbeiterrechte zu beschneiden? Wie können Mitarbeiter mitbestimmen, ohne dass der gesamte Prozess verkompliziert wird oder vor der betrieblichen Einigungsstelle endet?
„Laborräume“ bieten ideale Voraussetzungen, innerhalb derer moderne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz betriebsnah getestet und sukzessive optimiert werden können.
Eine neue Arbeitswelt im eigenen Unternehmen schaffen
Was haben diese vier Schwerpunktthemen, die erstmals ausführlich von der Denkfabrik des Bundesministeriums für Arbeit thematisiert, erforscht und debattiert werden, gemeinsam? Veränderung. Innerbetriebliche und arbeitsgesellschaftliche Veränderung. Aber Veränderungsprozesse innerhalb von Unternehmen sind sehr komplex, da unterschiedliche Perspektiven, Meinungen, Regelungen und Rechte berücksichtigt werden müssen. Als Fürsprecher und Unterstützer der Mitbestimmung 4.0, digitaler Arbeitswelten und eines kooperativen Betriebsklimas begleiten und leiten wir Veränderungsprozesse mit Arbeitgebern und Betriebsräten.
Ihr Interesse ist geweckt? Das Team von Betriebsdialog unterstützt Sie gerne auf dem Weg zu einer kooperativen Mitbestimmung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Kennenlerntermin.