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DV IT-Sachverständiger für Betriebsrat und Arbeitgeber

„Angesichts des sich ständig und dynamisch entwickelnden Stands der Technik und der Komplexität der technischen Neuerungen – auch und gerade vor dem Hintergrund der Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ – hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Ende Dezember 2020 einen Referentenentwurf zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) vorgelegt.

Der Entwurf sieht es als notwendig an, „dem Betriebsrat einen vereinfachten Zugriff auf Sachverstand für Informations- und Kommunikationstechnik zu verschaffen, damit er die Rechte aus § 87 Absatz 1 Nummer 6 besser wahrnehmen kann.“ Zukünftig soll „in diesen Angelegenheiten deshalb die Prüfung der Erforderlichkeit für die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Informations- und Kommunikationstechnik (DV IT- Sachverständiger) entfallen.“

Darüber hinaus ist angedacht den Betriebspartnern offen zustellen, „eine Vereinbarung zu treffen, die es dem Betriebsrat ermöglicht, in Angelegenheiten des § 87 Absatz 1 Nummer 6 jederzeit auf einen ständigen IT-Sachverständigen zugreifen zu können. Dem Betriebsrat soll auch hierbei stets das erforderliche Wissen zur Verfügung stehen, ohne dass die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines IT-Sachverständigen zu prüfen wäre.“ Insgesamt soll „der Betriebsrat so in die Lage versetzt werden, in den Angelegenheiten des § 87 Absatz 1 Nummer 6 schneller reagieren zu können. Zugleich wird eine für den Arbeitgeber wichtige zeitnahe Entscheidung gefördert.“

Unsere breiten praktischen Erfahrungen zeigen bereits heute, dass ein von beiden Betriebsparteien gleichermaßen akzeptierter ständiger IT-Sachverständiger ein geeigneter und wertschöpfender Ansatz ist. Im Ergebnis können Betriebsräte und Arbeitgeber auf konkrete Digitalisierungsvorhaben und Angelegenheiten im Betrieb zügig und sachlich fundiert reagieren.

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