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Wieso erfährt Künstliche Intelligenz (KI) im Kontext der IT-Mitbestimmung immer noch ein Schattendasein?

Seit vielen Jahren beschäftige ich mich als Experte / Sachverständiger intensiv mit dem Thema der IT-Mitbestimmung. Dabei kennzeichnet sich der Themenbereich maßgeblich durch ein nahezu exponentielles Wachstum an zu regelnden Themen und zeitgleich nimmt die Komplexität der IT-Systeme selbst zu. Für Arbeitgeber und Betriebsräte bedeutet dies einen nicht unerheblichen Aufwand, um die Chancen und Risiken der Digitalisierungsvorhaben in einem ausgewogenen Verhältnis zu balancieren. 

Rahmenbetriebsvereinbarung IT-Systeme als Teil der Professionalisierungen

Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass sich die Beteiligten mehr und mehr mit der gemeinsamen Professionalisierung der IT-Mitbestimmung auseinandersetzen. Eine moderne und wertschöpfende Rahmenbetriebsvereinbarung IT-Systeme kann hierzu einen wesentlich Anteil leisten, um inhaltliche und prozessuale Fragestellungen einheitlich zu regeln. Beispielsweise sei hier genannt: Anforderungskriterien und Schrittfolge einer strukturiert mitbestimmten Systemeinführung, Klassifizierung der Systeme im Umfang und Zweck einer technischen oder organisatorischen Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Grundsatzregelungen zu Updates, Vereinbarung des Umgangs mit softwarespezifischer Dynamik, uvm.

Künstliche Intelligenz führt vielerorts noch ein Schattendasein

So richtig und wichtig die Inhalte doch sind, steht gefühlt am Horizont (praktisch tatsächlich bereits vielfach in der Tür) ein vielerorts noch unbekannter Faktor – das Thema der Künstlichen Intelligenz. Dabei ist heute schon klar, dass Künstliche Intelligenz DAS prägende Thema für die Betriebsparteien sein wird. Doch warum erfährt Künstliche Intelligenz vielerorts noch ein Schattendasein?

Im folgende drei Thesen, die sich gleichermaßen auf Arbeitgeber wie Betriebsräte beziehen: 

  1. Fokus liegt auf bekannten Herausforderungen: Häufig stellt der Gestaltungsprozess einer geeigneten Einzelsystem-BV oder einer IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen gleichermaßen hohe Anforderungen an Arbeitgeber und Betriebsräte. Dabei liegt der Fokus meist auf aktuellen und akuten Druckpunkten bzw. Erfahrungswerten aus bisherigen Regelungen und die Beteiligten sind meist „froh“, wenn sie bereits hierzu gute Lösungen gefunden haben. 
  2. (Noch) Keine Relevanz: relevante KI-Anwendungen ziehen in breiterer Form vielerorts erst seit dem Ende der 2010er Jahren in die Unternehmen ein. Oftmals war/ist den Betriebsparteien dieses Merkmal (noch) nicht bewusst und auch bereits vorhandene IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen tragen dem Thema keinerlei Rechnung. 
  3. Unwohlsein und Unsicherheit den Aspekt zu regeln bzw. anzusprechen: Künstliche Intelligenz ist per se ein recht komplexes Thema und häufig liegen innerbetrieblich kaum bis gar keine Erfahrungswerte im Umgang mit bzw. zu geeigneten Regelungsmechanismen vor. Daraus ergibt sich eine gewisse Scheu diesen Aspekt „auch noch“ mit aufs Tablett zu bringen.

Mittels Tandemworkshop zum gemeinsamen Verständnis 

Doch was tun? Vogel-Strauß-Taktik im Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Betrieb oder Proaktivität? Ganz klar empfehle ich, dass sich die Betriebsparteien bereits heute schon mit dem Thema der Künstlichen Intelligenz auseinandersetzen. Ein Tandemworkshop (gemeinsam mit Betriebsrat und Arbeitgeber – moderiert durch einen gemeinsamen Sachverständigen) bietet hierzu den optimalen Nährboden, um sich gemeinsam dem Thema im Sinne eines technologischen Verstehens und prozessualen Verständnisses zu nähern. Mittels konkreter Beispiele lässt sich der Blick auf das Thema schärfen und erste Berührungsängste im Hinblick auf die Komplexität können gemeinsam abgebaut werden. Auch erkennen die Betriebsparteien die zukünftige Relevanz und sind bestens gerüstet auch zukünftige geeignete und ausgewogene Regelungen zu treffen. 

Ihr Interesse an einem professionellen IT-Sachverständigen und moderner IT-Mitbestimmung in Zeiten der digitalen Transformation ist geweckt? Das Team von Betriebsdialog unterstützt Sie gerne auf dem Weg zu einer kooperativen Mitbestimmung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Kennenlerntermin.