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KI-Sachverständiger für Betriebsrat und Arbeitgeber – IT-Mitbestimmung, AI Act & Betriebsvereinbarung

Künstliche Intelligenz ist längst kein Zukunftsthema mehr. Sie findet sich in Microsoft 365 Copilot, HR-Tech-Systemen, Workforce-Management, Analytics-Lösungen, automatisierten Workflows, Agenten- und Assistenzsystemen, Chatbots und zunehmend auch in bestehenden IT-Systemen, die durch KI-Funktionen erweitert werden. Für Arbeitgeber und Betriebsräte entsteht dadurch eine doppelte Herausforderung: Einerseits müssen technische Möglichkeiten, regulatorische Anforderungen und betriebliche Risiken verstanden werden. Andererseits braucht es einen strukturierten Mitbestimmungsprozess, der nicht in abstrakter Grundsatzdebatte steckenbleibt, sondern zu tragfähigen, praxistauglichen Regelungen führt.

Genau an dieser Schnittstelle unterstütze ich als externer Sachverständiger: mit technisch-regulatorischem Sachverstand, Erfahrung in der IT-Mitbestimmung und allparteilicher Prozesskompetenz zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

KI verstehen, Mitbestimmung strukturieren, Betriebsvereinbarungen gestalten

KI-Systeme werfen im betrieblichen Kontext regelmäßig Fragen auf, die nicht allein technisch, rechtlich oder organisatorisch beantwortet werden können. Entscheidend ist das Zusammenspiel: Welche Funktionen werden tatsächlich genutzt? Welche Daten werden verarbeitet? Welche Beschäftigtengruppen sind betroffen? Welche Risiken bestehen für Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Qualifizierung, Datenschutz und Entscheidungsprozesse? Zugleich stellt sich die Frage, wie Arbeitgeber und Betriebsrat mit diesen Themen umgehen wollen. Geht es um eine einzelne Anwendung? Um ein Pilotprojekt? Um eine konzernweite Plattform wie Microsoft 365 Copilot? Um HR-Systeme mit KI-Komponenten? Oder um eine umfassende KI-Governance, die künftig als Rahmen für weitere Systeme dienen soll?

Meine Aufgabe ist es, diese Fragen zu sortieren, die relevanten Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte einzuordnen und daraus einen verhandelbaren Regelungsrahmen zu entwickeln.

Sachverständiger für KI im Kontext der IT-Mitbestimmung

Als Sachverständiger unterstütze ich Betriebsräte, Arbeitgeber oder gemeinsame Projektgruppen insbesondere bei der Einführung, Bewertung und Regelung von KI-gestützten IT-Systemen. Im Fokus stehen unter anderem:

  • KI-Funktionen in bestehenden IT-Systemen, etwa in Microsoft 365, Copilot, HR-Tech, Recruiting, Learning, Workforce-Management, CRM, ERP oder Ticketing-Systemen
  • Mitbestimmungsfragen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, insbesondere bei technischen Einrichtungen, die geeignet sind, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen
  • Unterrichtungs- und Beratungsprozesse nach § 90 BetrVG, wenn neue Technologien, Arbeitsverfahren oder KI-gestützte Prozesse eingeführt oder wesentlich verändert werden
  • Die Einordnung von KI-Systemen im Hinblick auf den AI Act, insbesondere Transparenz, Risikoklassifizierung, Governance, menschliche Aufsicht und betriebliche Verantwortlichkeiten
  • Datenschutzrechtliche Fragestellungen, etwa Zweckbindung, Datenminimierung, Rollen- und Berechtigungskonzepte, Protokollierung, Auswertungen, Profiling und automatisierte Entscheidungsunterstützung
  • Die Entwicklung von Betriebsvereinbarungen, Rahmenvereinbarungen, Ergänzungsvereinbarungen oder Pilotregelungen für KI- und IT-Systeme

Technisch-regulatorischer Sachverstand

KI-Mitbestimmung setzt voraus, dass die Technik nicht nur oberflächlich beschrieben wird. Es reicht nicht, ein Tool beim Namen zu nennen. Entscheidend ist, was das System konkret tut, welche Funktionen aktiviert sind, welche Daten einbezogen werden, welche Auswertungen möglich sind und welche Rollen auf welche Informationen zugreifen können. Ich unterstütze dabei, technische Sachverhalte so aufzubereiten, dass sie für die Mitbestimmung bearbeitbar werden. Dazu gehört die Übersetzung zwischen IT, HR, Datenschutz, Legal, Fachbereich und Betriebsrat. Typische Fragestellungen sind:

  • Welche KI-Funktionen sind tatsächlich Bestandteil des Systems?
  • Welche Zwecke verfolgt der Arbeitgeber mit dem Einsatz?
  • Welche Beschäftigtendaten werden verarbeitet oder einbezogen?
  • Welche Auswertungs-, Analyse- oder Steuerungsmöglichkeiten entstehen?
  • Welche Risiken bestehen für individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrolle?
  • Welche Transparenz benötigen Beschäftigte, Führungskräfte und Interessenvertretungen?
  • Welche Grenzen, Schutzmechanismen und Kontrollrechte sind erforderlich?
  • Welche Regelungstiefe ist angemessen: Pilotregelung, Einzel-BV, Rahmen-BV oder Governance-Modell?

Der Anspruch ist nicht, Technik zu verhindern. Der Anspruch ist, Technik so zu verstehen und zu regeln, dass Innovation, Schutzrechte und betriebliche Praktikabilität zusammenpassen.

Allparteiliche Prozesskompetenz zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Gerade bei KI-Projekten entstehen Konflikte häufig nicht nur aus der Technologie selbst, sondern aus Unsicherheit, Zeitdruck, unterschiedlichen Informationsständen und fehlender gemeinsamer Sprache. Arbeitgeber erleben Mitbestimmung dann oft als Bremsklotz. Betriebsräte erleben Technologieprojekte häufig als bereits vorentschiedene Einführung, bei der sie nur noch nachträglich zustimmen sollen. Beide Perspektiven sind nachvollziehbar – und beide führen selten zu guten Ergebnissen, wenn sie nicht strukturiert zusammengeführt werden. Meine Arbeit setzt deshalb nicht erst beim Formulieren einer Betriebsvereinbarung an. Sie beginnt dort, wo aus einem technischen Projekt ein gemeinsamer Mitbestimmungsprozess werden muss.

Ich unterstütze als allparteilicher Sachverständiger und Prozessbegleiter dabei, die relevanten Fragen sichtbar zu machen, Konfliktlinien zu sortieren, Informationsbedarfe zu klären und Verhandlungen so zu strukturieren, dass Arbeitgeber und Betriebsrat arbeitsfähig bleiben. Das Ziel ist nicht die abstrakt perfekte Regelung. Das Ziel ist eine tragfähige Lösung, die technisch verstanden, rechtlich anschlussfähig, betrieblich umsetzbar und von beiden Seiten verantwortbar ist.

Typische Einsatzfelder

Meine Unterstützung ist insbesondere sinnvoll bei:

  • Einführung von Microsoft 365 Copilot, Copilot Studio, KI-Agenten oder anderen KI-Funktionen innerhalb bestehender Plattformen
  • Regelung von HR-Tech-Systemen mit KI-Bezug, etwa Recruiting, Talent Management, Learning, Performance Management oder People Analytics
  • Bewertung von KI-gestützten Auswertungen, Prognosen, Empfehlungen oder Entscheidungsunterstützungen
  • Entwicklung einer Rahmenbetriebsvereinbarung für IT- und KI-Systeme
  • Erarbeitung von KI-Governance, Freigabeprozessen, Risikokategorien und Beteiligungsmechanismen
  • Begleitung von Pilotprojekten, in denen KI zunächst begrenzt getestet werden soll
  • Strukturierung von Informations- und Beratungsprozessen nach § 90 BetrVG
  • Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Vorbereitung oder Begleitung von Einigungsstellen im Kontext von IT- und KI-Systemen

Von der Einzelanwendung zur KI-Governance

Viele Unternehmen beginnen mit einer konkreten Anwendung: ein Copilot-Pilot, ein neues HR-System, ein Chatbot im Service, eine Analytics-Funktion oder ein KI-gestütztes Assistenzsystem. Schnell zeigt sich jedoch, dass die eigentliche Herausforderung größer ist. KI wird nicht dauerhaft als isoliertes Einzelthema auftreten, sondern als Funktionsschicht in immer mehr IT-Systemen. Für Arbeitgeber und Betriebsräte stellt sich daher die Frage, wie künftige KI-Funktionen transparent, bewertbar und regelbar gemacht werden können. Deshalb ist es häufig sinnvoll, nicht nur die einzelne Anwendung zu regeln, sondern zusätzlich ein strukturiertes Vorgehen für künftige KI-Systeme zu entwickeln. Dazu können gehören:

  • ein gemeinsames Begriffsverständnis von KI und KI-Funktionen,
  • eine System- und Funktionsklassifizierung,
  • ein abgestuftes Beteiligungsverfahren,
  • klare Informationspflichten des Arbeitgebers,
  • Regelungen zu Tests, Piloten und produktivem Einsatz,
  • Grenzen für Leistungs- und Verhaltenskontrolle,
  • Vorgaben zu Transparenz, Schulung und menschlicher Aufsicht,
  • Kontroll-, Review- und Eskalationsmechanismen,
  • sowie ein Verfahren für spätere Systemänderungen und neue KI-Funktionen.

So entsteht aus einer einzelnen Betriebsvereinbarung ein belastbarer Ordnungsrahmen für die digitale Transformation.

Betriebsvereinbarungen, die Technik und Praxis verbinden

Eine gute Betriebsvereinbarung zu KI darf weder eine reine Absichtserklärung noch eine technische Bedienungsanleitung sein. Sie muss die relevanten Schutz- und Beteiligungsrechte sichern, ohne die praktische Nutzung des Systems unmöglich zu machen. Dazu braucht es klare Regelungen zu Zweck, Geltungsbereich, Systembeschreibung, zulässigen und unzulässigen Nutzungen, Datenverarbeitung, Rollen und Berechtigungen, Auswertungen, Transparenz, Schulung, Kontrolle, Änderungen und Konfliktlösung. Besonders wichtig ist eine präzise Abgrenzung: Welche Funktionen sind zugelassen? Welche Nutzungen sind ausgeschlossen? Welche Auswertungen dürfen nur anonymisiert, aggregiert oder gar nicht erfolgen? Wann ist der Betriebsrat erneut zu beteiligen? Welche Systemänderungen lösen ein neues Verfahren aus? Ich unterstütze dabei, solche Regelungen so zu formulieren, dass sie verhandlungsfähig, praxistauglich und anschlussfähig an die tatsächliche Systemarchitektur sind.

Für Betriebsräte

Betriebsräte stehen bei KI-Systemen häufig vor der Herausforderung, technische Unterlagen, Anbieterinformationen und arbeitgeberseitige Projektziele bewerten zu müssen. Dabei geht es nicht nur um Datenschutz oder Überwachung, sondern auch um Arbeitsorganisation, Qualifikation, Entscheidungsspielräume, Transparenz und künftige Veränderungsdynamiken. Ich unterstütze Betriebsräte dabei, die richtigen Fragen zu stellen, Informationsansprüche zu strukturieren, Risiken einzuordnen und eigene Regelungsziele zu entwickeln. Ziel ist ein Betriebsrat, der nicht nur reagiert, sondern den Mitbestimmungsprozess aktiv und kompetent gestalten kann.

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber benötigen bei KI-Projekten Geschwindigkeit, Rechtssicherheit und Akzeptanz. Genau diese Ziele werden gefährdet, wenn Mitbestimmung zu spät, zu abstrakt oder zu technisch unverständlich eingebunden wird. Ich unterstütze Arbeitgeber dabei, KI-Projekte mitbestimmungsfähig aufzubereiten, Informationsgrundlagen zu schaffen, Regelungsoptionen zu entwickeln und den Dialog mit dem Betriebsrat so zu strukturieren, dass aus Unsicherheit kein Dauerkonflikt wird.

Gerade bei KI gilt: Ein gut vorbereiteter Beteiligungsprozess beschleunigt am Ende häufig mehr, als er verzögert.

Gemeinsame Unterstützung für Arbeitgeber und Betriebsrat

Besonders wirksam ist meine Arbeit, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich gemeinsam auf eine strukturierte Begleitung verständigen. Dann geht es nicht um einseitige Parteiberatung, sondern um ein gemeinsames Arbeitsformat mit klaren Rollen, transparenter Methodik und belastbaren Ergebnissen. Das kann in Form von Workshops, gemeinsamen Sachverständigenterminen, Regelungswerkstätten, Verhandlungsbegleitung oder einer strukturierten Projektarchitektur erfolgen.

Der Vorteil: Beide Seiten arbeiten auf derselben Informationsgrundlage. Technische, rechtliche und organisatorische Fragen werden gemeinsam geklärt. Unterschiedliche Interessen bleiben sichtbar, werden aber bearbeitbar. Mögliche Formate

  • Einordnungstermin zu KI-System, Mitbestimmungsrechten und Verfahrensarchitektur
  • Workshop „KI, IT-Mitbestimmung und AI Act“ für Betriebsrat, Arbeitgeber oder gemeinsame Projektgruppen
  • Systemanalyse und Fragenkatalog für KI-gestützte IT-Systeme
  • Bewertung von Anbieterunterlagen, Datenschutzinformationen und Funktionsbeschreibungen
  • Entwicklung einer Regelungsstruktur für Betriebsvereinbarungen
  • Moderation gemeinsamer Verhandlungstermine
  • Erarbeitung einer Rahmenbetriebsvereinbarung IT/KI
  • Begleitung von Pilotprojekten und Reviews
  • Vorbereitung oder Begleitung von Einigungsstellen

Ich unterstütze Arbeitgeber und Betriebsräte als externer Sachverständiger bei der Einführung und Regelung von KI-Systemen im Betrieb. Mein Schwerpunkt liegt auf IT-Mitbestimmung, AI Act, Datenschutz, Betriebsvereinbarungen und der allparteilichen Gestaltung tragfähiger Prozesse zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dein Interesse an einer moderner IT-Mitbestimmung in Zeiten der digitalen Transformation ist geweckt? Kontaktiere mich unverbindlich für einen Kennenlerntermin.