
Die Weiterentwicklung des IT-Fachausschusses – IT-Mitbestimmung
In zahlreichen Betriebsratsgremien ist es gängige Praxis, für das Thema IT-Mitbestimmung einen speziellen Fachausschuss gemäß § 28 BetrVG einzusetzen. Dessen Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, der die betriebliche Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen regelt, die zur Überwachung