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Moderner Beschäftigtendatenschutz ist interdisziplinär

Juristische, technische, wirtschaftliche und auch moralische Faktoren spielen beim Beschäftigtendatenschutz eine maßgebliche Rolle. Die voranschreitende Digitalisierung fordert eine interdisziplinäre, strukturierte und agile Auseinandersetzung mit dem Thema in Betrieben.

Funktioniert die Digitalisierung mit Datenschutz?

Dass die Digitalisierung des Arbeitsplatzes voranschreitet, ist unbestritten. Insbesondere die Corona-Pandemie leistete in den letzten Monaten einen großen Beitrag zur Digitalisierung der Arbeitsgesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen Rahmenbedingungen für den Schutz von Beschäftigtendaten schaffen – um juristisch, technisch, wirtschaftlich und moralisch für die Zukunft aufgestellt zu sein.

Und ja, die Anwendung von digitalen Systemen, Cloud Computing und Software ist selbstverständlich unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für Beschäftigte durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) möglich. Nur sind die Anforderungen an die Betriebsvereinbarungen höher; komplexer.

Geeignete Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz definieren

Um als Arbeitgeber und Betriebsrat agil und sicher auf die Veränderungen – sowohl auf technischer als auch juristischer Seite – reagieren zu können, bedarf es:

  • Gemeinsames Verständnis für die Thematik (BDSG und DSGVO, Software & IT-Lösungen)
  • Kooperativer Diskurs mit Fokus auf Lösungen unter Einbeziehung aller Perspektiven und Fachkompetenzen
  • Klare Strukturen und Vereinbarungen zum Vorgehen, insbesondere die Definition von Begriffen / Verbindlichkeiten
  • Als Ergebnis der betrieblichen Mitbestimmung können (agile) Betriebsvereinbarungen definiert werden

Gemeinsamer Prozess mit echter Mitbestimmung

Digitale Mitbestimmungsthemen haben historisch eine große Herausforderung: Sobald die klassische Betriebsvereinbarung (vgl. Lastenheftbetriebsvereinbarung) unterschrieben ist, sind in der Regel viele Punkte bereits „veraltet“, weil mittlerweile ein neues Software-Update vorliegt oder eine bessere IT-Lösung bereitsteht. Und nun? Alles auf Anfang?

Um der Schnelllebigkeit der Digitalisierung im betrieblichen Umfeld gerecht zu werden, sollte der Mitbestimmungsprozess möglichst schnell (und komplikationslos) zu einer agilen Lösung kommen. Möglich wird das unter anderem auf der Basis eines gemeinschaftlichen Verständnisses darüber, was (z. B. neue Software) und wie (juristische Rahmenbedingungen) im Mitbestimmungsprozess entschieden wird. Diese Basis schafft nicht nur eine gemeinsame Tandem-Workshop, sondern beispielweise auch ein gemeinsamer IT-Sachverständiger, der elementare Begrifflichkeiten, Aspekte und Fragen zu IT-Systemen und Software klärt.

Ist diese Grundlage an Informationen und Verständnis über die gesetzlichen Bestimmungen geschaffen, kann ein gemeinsamer Diskurs starten, bei dem alle Perspektiven (Betrieb, Mitarbeiter, etc.) berücksichtigt und verschiedene Kompetenzen (nicht nur ein Fachausschuss, sondern mehrere) angehört werden. Über eine Vorgehensvereinbarung wird der Prozess definiert – auch beispielsweise, ob im Rahmen von „Laborräumen“ die Software angewandt wird, um echte Erfahrungswerte in der Praxis sammeln zu können. Das steigert die Wahrscheinlichkeit, eine praktikable und effiziente Betriebsvereinbarung aufsetzen zu können.

Planen auch Sie geeignete IT-Betriebsvereinbarungen einzuführen bzw. Anzupassen? Das Team von Betriebsdialog steht Ihnen mit passgenauen Angeboten wie Tandem-Workshops, Schulungen, und einer fokussierten Prozessbegleitung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Kennenlerntermin.