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Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten / Homeoffice

Die Definition von orts- und zeitflexiblem Arbeiten hat sich durch die COVID-19 Pandemie im betrieblichen Alltag nachhaltig verändert. Wo in der Vergangenheit vielerorts noch eine Präsenzkultur im Betrieb geherrscht hat, hat sich gezeigt, dass Mobiles Arbeiten im Homeoffice eine durchaus praktikable und sinnvolle Form der Arbeit ist. So ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Arbeitgeber und Betriebsräte dieser Tage aufmachen, um geeignete Regelungen für eine Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten / Homeoffice für die Zeit nach der Pandemie zu vereinbaren.

Hybrides Arbeiten als zukünftige präferierte Form der Arbeit

In der konkreten Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen für Mobiles Arbeiten / Homeoffice sind sich Betriebsrat und Arbeitgeber oftmals einig, dass die in Zukunft präferierte Form der Beschäftigten nicht „entweder-oder“ heißt, sondern „sowohl-als-auch“. Hybrides Arbeiten – also eine Kombination aus Arbeit im Büro und mobilem Arbeiten – ist in aller Munde und zeigt, dass die Betriebsparteien gefordert sind hierzu geeignete Regelungen zu treffen. Regelungen die den individuellen Anforderungen der Beschäftigten und den Führungskräften Rechnung tragen und zeitgleich auch einen klaren und fairen Rahmen im Betrieb bilden.

Mit dem Beschluss des deutsche Bundesrat hat am 28. Mai 2021 tritt zudem zeitnah das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft. Dies sieht neben den bestehenden Beteiligungsrechten nun ein explizites Mitbestimmungsrecht zur Förderung mobiler Arbeit und zum Schutz der Arbeitnehmer bei Wahrnehmung von Homeoffice vor. So wird in § 87 Absatz 1 Nr. 14 BetrVG ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt werden.

Im moderierten Tandemprozess zur geeigneten Betriebsvereinbarung für Mobiles Arbeiten / Homeoffice

Vielfach stehen nun Arbeitgeber und Betriebsräte vor der Herausforderung faire, zügige und nachhaltige Regelungen zu treffen. Genau hierbei stellt der Ansatz des Mitbestimmungslosten eine geeignete Beratungs- und Prozessbegleitungsleistung zeitgleich für Arbeitgeber und Betriebsräte dar. Mittels eines iterativen Vorgehens (siehe agiler Mitbestimmungs-Scrum) werden die Betriebsparteien in der konkreten Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung begleitet. Das Angebot beinhaltet u.a.:

  • Tandem-Kick-Off Workshop: Definition des iterativen Vorgehens, verfolgte Ziele, Berücksichtigung bestehender betrieblicher Regelungen etc.
  • Erläuterung von Begriffsdefinitionen zur Abgrenzung der Formen der Arbeit wie Mobilem Arbeiten, Hybrides Arbeiten, Telearbeit, Homeoffice, etc
  • Berücksichtigung der Anforderungen und Interessen der Beschäftigten mittels Fokus-Gruppen, Personas, Puls-Befragungen, etc.
  • Moderation der am Gestaltungsprozess teilnehmenden Beteiligten
  • Bereitstellung von Good-Practice Regelungsstrukturen und -inhalten
  • Erarbeitung einer anforderungsspezifischen Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten / Homeoffice

Die Prozessbegleitung, auch Betriebsdialog, ist ein wertschöpfender kooperativer Ansatz, der anstelle des klassischen Verhandelns auf ein gemeinsames Gestalten setzt. Dabei stehen die Interessen der Beteiligten und Beschäftigten kontinuierlich im Fokus.

Planen auch Sie geeignete Regelungen für Mobiles Arbeiten / Homeoffice im Berieb einzuführen bzw. Anzupassen? Das Team von Betriebsdialog steht Ihnen mit passgenauen Angeboten wie Tandem-Workshops, Schulungen, und einer fokussierten Prozessbegleitung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Kennenlerntermin.