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Zusammenarbeit braucht ein Betriebssystem

Warum prozessuale Berechenbarkeit für Arbeitgeber und Betriebsrat immer wichtiger wird

In meiner Arbeit mit Arbeitgebern und Betriebsräten erlebe ich immer wieder eine interessante Situation: Die handelnden Personen verstehen sich eigentlich gut. Man begegnet sich respektvoll, spricht regelmäßig miteinander und beide Seiten betonen, an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert zu sein. Und trotzdem funktioniert die Zusammenarbeit nicht wirklich gut.

Themen ziehen sich über Wochen oder Monate. Informationen kommen aus Sicht des Betriebsrats zu spät oder nicht in der erforderlichen Tiefe. Der Arbeitgeber wartet wiederum auf Rückmeldungen oder Entscheidungen des Betriebsrats. Sitzungen werden mit immer mehr Themen überfrachtet. Zuständigkeiten sind nicht eindeutig. Dringendes verdrängt Wichtiges. Irgendwann entsteht dann auf beiden Seiten der Eindruck, die jeweils andere Seite sei das eigentliche Problem.

Nach meiner Erfahrung liegt die Ursache aber häufig an einer ganz anderen Stelle: Es fehlt ein gemeinsames Betriebssystem der Zusammenarbeit.

Vertrauen, persönliche Beziehungen und eine konstruktive Haltung sind für eine funktionierende Betriebspartnerschaft enorm wichtig. Sie ersetzen aber keine belastbaren Strukturen und Prozesse. Gerade die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat braucht deshalb aus meiner Sicht ein hohes Maß an prozessualer Berechenbarkeit. Beide Seiten sollten möglichst genau wissen, was passiert, wenn ein neues mitbestimmungsrelevantes Thema entsteht. Wann wird der Betriebsrat eingebunden? Welche Informationen werden benötigt? Wer übernimmt auf Arbeitgeber- und Betriebsratsseite die Verantwortung? Wie wird entschieden, ob ein Thema im Monatsgespräch, in einem Ausschuss, einer Arbeitsgruppe oder in einem gesonderten Verhandlungsformat bearbeitet wird? Welche zeitlichen Erwartungen bestehen auf beiden Seiten? Und was passiert eigentlich, wenn ein Thema nicht vorankommt? Das klingt zunächst nach Prozessmanagement. Tatsächlich ist es für mich aber eine der wesentlichen Voraussetzungen für Vertrauen.

Berechenbarkeit schafft Vertrauen

Viele Betriebspartnerschaften funktionieren hervorragend, solange bestimmte Personen miteinander arbeiten. Der erfahrene Betriebsratsvorsitzende kennt seine Ansprechpartner. Die Personalleitung weiß, wen sie bei welchem Thema anrufen muss. Vieles wird informell gelöst. Man kennt sich, kennt die Erwartungen der anderen Seite und weiß aus Erfahrung, wie bestimmte Situationen zu behandeln sind. Das kann über Jahre sehr gut funktionieren. Es hat allerdings einen entscheidenden Nachteil: Die Qualität der Zusammenarbeit hängt stark von einzelnen Personen ab.

Spätestens bei einem Wechsel im Betriebsratsvorsitz, in der Geschäftsführung oder im Personalbereich wird sichtbar, wie belastbar die Zusammenarbeit tatsächlich organisiert ist. Ähnliches gilt, wenn die Zahl und Komplexität der Themen deutlich zunimmt. Was früher über persönliche Abstimmung funktioniert hat, stößt plötzlich an seine Grenzen.

Aus diesem Grund sollte gute Zusammenarbeit nicht ausschließlich auf Personenvertrauen, sondern zunehmend auch auf Systemvertrauen beruhen. Systemvertrauen bedeutet für mich: Ich kann mich darauf verlassen, dass unser gemeinsamer Prozess funktioniert – unabhängig davon, welche konkrete Person gerade beteiligt ist.

Hierzu verwende ich gerne das Bild eines gemeinsamen „Betriebssystems“ der Zusammenarbeit

Ein solches Betriebssystem muss keineswegs kompliziert sein. Es geht nicht darum, noch mehr Bürokratie zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aufzubauen. Im Gegenteil. Ziel sollte es sein, die Zusammenarbeit so weit zu strukturieren, dass beide Seiten weniger Energie für die Organisation der Mitbestimmung aufwenden müssen und mehr Energie für die eigentlichen Inhalte zur Verfügung steht.

Dazu gehört beispielsweise Klarheit darüber, wie neue Themen eingebracht und eingeordnet werden, wie Prioritäten gemeinsam gesetzt werden, wer die Verantwortung für die Bearbeitung übernimmt und welche Informationen zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind. Ebenso sollte geklärt sein, welche Themen im Regelbetrieb bearbeitet werden können und für welche Fragestellungen besondere Formate erforderlich sind. Und schließlich braucht es einen Mechanismus für Situationen, in denen die normale Zusammenarbeit nicht mehr weiterführt.

Insbesondere dieser letzte Punkt wird häufig unterschätzt. Ein gutes Betriebssystem muss nicht nur den Normalfall organisieren. Es muss auch definieren, was passiert, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat nicht weiterkommen. Eine Eskalation ist dann nicht automatisch Ausdruck einer gescheiterten Zusammenarbeit. Sie kann vielmehr ein bewusst vereinbarter Bestandteil einer professionellen Zusammenarbeit sein.
Besonders relevant wird diese Frage angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich Unternehmen derzeit verändern. Digitalisierung, KI-Systeme, Microsoft 365 Copilot, neue Geschäftsmodelle, Transformationen, Restrukturierungen, neue Vergütungsmodelle oder regulatorische Anforderungen führen dazu, dass Arbeitgeber und Betriebsräte immer mehr komplexe Themen gleichzeitig bearbeiten müssen.

Die Herausforderung besteht deshalb häufig gar nicht mehr darin, ob Arbeitgeber und Betriebsrat miteinander sprechen. Die eigentliche Herausforderung ist, die Vielzahl der Themen gemeinsam steuerbar zu halten, Prioritäten zu setzen und trotz unterschiedlicher Interessen handlungsfähig zu bleiben.

Wenn bei jedem neuen Thema zunächst erneut darüber diskutiert werden muss, wer zuständig ist, welche Informationen benötigt werden, wann der Betriebsrat einzubeziehen ist, welches Gremium beteiligt werden muss und wie das Thema überhaupt bearbeitet werden soll, entstehen erhebliche Reibungsverluste. Oder anders formuliert: Ein erheblicher Teil der Energie wird nicht für die Lösung des eigentlichen Problems eingesetzt, sondern für die Organisation der Zusammenarbeit.

Ein funktionierendes Betriebssystem reduziert genau diese Transaktionskosten der Mitbestimmung

Prozessuale Berechenbarkeit bedeutet dabei ausdrücklich nicht, jede Situation bis ins letzte Detail zu regeln. Gute Zusammenarbeit braucht auch Flexibilität. Entscheidend ist vielmehr, dass beide Seiten eine gemeinsame Grundlogik haben. Ein neues Thema wird eingebracht, gemeinsam eingeordnet und priorisiert. Verantwortlichkeiten werden festgelegt. Es gibt einen nachvollziehbaren Bearbeitungsprozess. Entscheidungen werden dokumentiert. Offene Punkte bleiben sichtbar. Und wenn ein Thema feststeckt, existiert ein vereinbarter Eskalationsweg.

Das klingt auf den ersten Blick unspektakulär. In der Praxis macht genau diese Verlässlichkeit aber häufig einen erheblichen Unterschied.
Für mich beginnt an dieser Stelle moderne Betriebspartnerschaft. Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet nicht, Konflikte zu vermeiden oder immer einer Meinung zu sein. Arbeitgeber und Betriebsrat haben unterschiedliche Rollen, Interessen und gesetzliche Aufgaben. Diese Unterschiede verschwinden auch durch eine gute Zusammenarbeit nicht – und das sollen sie auch gar nicht.

Die entscheidende Frage lautet, wie professionell und berechenbar können beide Seiten mit diesen unterschiedlichen Interessen umgehen?

Man kann intensiv über eine Sache streiten und trotzdem einen funktionierenden gemeinsamen Prozess haben. Man kann unterschiedliche Positionen vertreten und gleichzeitig vereinbaren, wie man zu einer Entscheidung kommen möchte. Und man kann sogar einen Konflikt eskalieren, ohne dass dadurch die gesamte Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat infrage gestellt wird.

Vielleicht ist das eine der wichtigsten Erkenntnisse aus meiner bisherigen Arbeit mit Betriebspartnern: Gute Zusammenarbeit entsteht nicht dadurch, dass Arbeitgeber und Betriebsrat möglichst häufig einer Meinung sind. Sie entsteht dadurch, dass beide Seiten wissen, wie sie miteinander arbeiten – gerade dann, wenn sie nicht einer Meinung sind. Deshalb braucht moderne Mitbestimmung aus meiner Sicht mehr als gute Beziehungen und den viel zitierten Willen zur vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sie braucht ein gemeinsames Betriebssystem. Und dessen vielleicht wichtigste Funktion ist prozessuale Berechenbarkeit.

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