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Warum Betriebsrat und Arbeitgeber erst gar nicht verhandeln sollten

Es ist schon erstaunlich, wie häufig die Wörter verhandeln und Betriebsrat als Wortpaar vorkommen. Nicht nur wenn man bei Google die beiden Begriffe eingibt findet man unendlich viele „tolle“ Tipps. „Vielversprechende Kniffe“ wie Arbeitgeber Ihre Erfolgsaussichten verbessern können. Oder „clevere Strategien“ wie Betriebsräte Verhandlungen durchführen sollen.

Aber auch in der Praxis sprechen die Betriebsparteien immer und immer wieder von „Verhandlungen“. Es kommen Aussagen wie „die Verhandlungen haben doch noch gar nicht begonnen“ oder „wir stecken schon seit 5 Monaten in den Verhandlungen zu Themen XY“. Es scheint, als würde die Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien nur aus Verhandlung bestehen und jede Seite sich vorrangig damit beschäftig wie sie die eigene Position absichert beziehungsweise ausbaut.

Offensichtlich wird dieses Verhalten, wenn die Betriebsparteien den gängigen Empfehlungen folgen. Sie sollen bereits zum ersten Gespräch mit einer vorformulierten Betriebsvereinbarung „ins Rennen“ gehen. Dieser vermeintliche Tipp führt in der Regel mit großer Sicherheit zu einem: Konflikt. Warum?

Stellen Sie sich vor, Sie bringen zu einem ersten Date direkt die potentielle Gästeliste der Hochzeitsfeier mit. Auch das würde sicherlich in den meisten Fällen nicht den Beginn einer Beziehung fördern oder Vertrauen in das erste Date aufbauen.

Doch was ist die Alternative?

Nun ja, bleiben wir im Bild des ersten Dates. Ein (Be)sprechen, ein Austauschen, und das Kennenlernen der gegenseitigen Interessen und Bedürfnisse.

Bezogen auf die betriebliche Mitbestimmung soll es im Wesentlichen darum gehen zunächst den Inhalt, also das Vorhaben oder das Thema gemeinsam zu beleuchten und Kennenzulernen. Es gilt also offene Punkte zu identifizieren und Fragen gemeinsam zu beantworten. Mit dieser Herangehensweise sind die Betriebsparteien in der Lage gemeinsame Umsetzungen und Lösungen zu entwicklen, mit denen alle gleichermaßen zufrieden sind. Man spricht hierbei auch von einem Konsens. Gefundene Regelungsinhalte gilt es dann gemeinsam in eine Betriebsvereinbarung zu gießen.

Ohne ein gemeinsames Grundverständnis auf der inhaltlichen Ebene, hilft auch nicht die bestausformulierte Betriebsvereinbarung zum Erfolg des Vorhabens. Vielmehr führt dieser Ansatz nicht selten direkt und unweigerlich in eine Verhärtung der Positionen. Regelungsinhalte werden missinterpretiert oder wurden praxisfern formuliert. Das Gespräch mutiert zur Verhandlung und der Fokus wandert von der inhaltlichen auf die juristische Ausgestaltung der Formulierung. Im Ergebnis der zähen Verhandlung finden sich die Betriebsparteien meist in einem Flickenwerk an vermeintlichen Lösungsinhalten wieder. Man spricht hierbei auch von einem Kompromiss.

Verhandelst du noch oder gestaltest du schon?! #Mitbestimmung 4.0

Klingt logisch – doch wie schaffen es die Betriebsparteien den fest eingeübten Modus vom „Verhandeln“ ins interessenorientierte „Gestalten“ zu transformieren? Die Praxis zeigt, dass gerade hier die grösste Herausforderung besteht, zumal die Betriebsparteien häufig nicht die Priorität oder einen passenden Ansatz bzw. Struktur haben ihr Zusammenarbeitsmodell neu zu definieren.

An dieser Stelle eignet sich insbesondere die Hinzuziehung eines unabhängigen Moderators und Prozessbegleiters. Das Angebot des Mitbestimmungslotsen erfüllt hierzu drei Aspekte. Zum einen steht durch das Angebot des Mitbestimmungslotsen den Betriebsparteien ein unabhängiger und allparteiischer Moderator zur Verfügung. Zum anderen erarbeiten die Beteiligten entlang eines im Vorfeld definierten transparenten Vorgehens die wesentlichen Prinzipen und „Spielregeln“ einer gestalterischen Zusammenarbeit. Ergänzend bringt sich der Mitbestimmungslotse mit seinem Erfahrungsschatz und Experten Know-How ein und dient dem Betriebsrat wie Arbeitgeber gleichermaßen als Sparingspartner.

Zusammenfassend gilt: Egal um welches Vorhaben und Thema es sich handelt. Beide Betriebsparteien sind gut beraten, sich in einen offen Austausch zu begeben und die Inhaltsebene ausreichend zu beleuchten und nachzuvollziehen. Auf dieser Basis lassen sich im Dialog faire und gemeinsame Regelungsinhalte entwickeln.

Stehen auch Sie vor der Herausforderung einer betrieblichen Veränderung? Das Team von Betriebsdialog unterstützt Sie gerne auf dem Weg zu einem Konsens. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Kennenlerntermin.