Unterscheidung: Disziplinarische und fachliche Führung
Disziplinarische Führung
Eine Führungskraft, die disziplinarisch für andere Mitarbeiter verantwortlich ist, wird als Vorgesetzter bezeichnet. Eine disziplinarische Führungskraft kennzeichnet sich im Wesentlichen dadurch, dass er sich um die Entwicklung des einzelnen Mitarbeiters kümmert und für arbeitsrechtlichen Belange zuständig ist. Hierzu zählen im Wesentlichen Aufgaben wie beispielsweise das Mitarbeitergespräch, Beurteilungen, Gehaltsfragen, Genehmigung von Urlaubsanträgen oder auch die Einstellung, Kündigung, Abmahnung, arbeitsrechtliche Maßnahmen und sonstige vertragliche Vereinbarungen. Die disziplinarische Führung eines Mitarbeiters erfolgt nur durch maximal eine Führungskraft (Vorgesetzter).
Fachliche Führung
Eine Führungskraft, die fachlich für Mitarbeiter verantwortlich ist, koordiniert inhaltliche Fragestellungen zur operativen Erledigung der Aufgaben und bietet Orientierung. Hierzu zählt im Wesentlichen, dass durch die fachliche bzw. prozessuale Führungskraft kontinuierlich der Kundenfokus hergestellt wird, zur Aufgabenerfüllung notwendigen Handlungsempfehlungen bzw. -anweisungen getroffen werden und diese die fachlich Ausgestaltung der Arbeitsergebnisse verantwortet. Fragen zu arbeitsrechtlichen Belangen verbleiben stets bei der disziplinarischen Führungskraft. Ein Mitarbeiter kann von mehreren fachlichen Führungskräften gesteuert werden.
Zur Vermeidung von Rollenkonflikten zwischen den Führungskräften sowie gegenüber dem jeweiligen Mitarbeiter empfiehlt es sich, die Rollen der Führung bezogen auf den Einzelfall transparent zu differenzieren. Zur Vermeidung von Frustration bedarf es einer fortlaufenden klaren Kommunikation und Kapazitätsplanung (Überforderung bei Doppelfunktionen) zwischen den Beteiligten.