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Alternative Mitarbeitervertretung oder betriebliche Mitbestimmung (Betriebsrat)

Kürzlich hatte ich die Gelegenheit mit einer seit einigen Jahren etablierten alternative Mitarbeitervertretung und dem Arbeitgeber über das Für und Wieder der betrieblichen Mitbestimmung und der bereits etablierten alternativen Mitarbeitervertretung zu sprechen. Eine wirklich spannende Diskussion mit vielfältigen Perspektiven. Mit welcher Haltung begegnen sich grundsätzlich Arbeitgeber und die gewählten Vertreter der Mitarbeiter? Wo liegen im konkreten Fall die Vorteile einer alternativen Mitarbeitervertretung, wo die des Betriebsrates? Wie stehen die Mitarbeiter zu einer adäquaten Vertretung ihrer Interessen? Welchen Einfluss haben die Vertretungskonzepte auf die Unternehmenskultur?

Im Laufe des Workshops hat sich gezeigt, dass unabhängig der gewählten Form die Prinzipien des Zusammenarbeitsmodells zwischen Arbeitgeber und Vertretungsorgan hinsichtlich gegenseitigem Vertrauen und Verstehen geklärt sein müssen. Bei einer alternativen Mitarbeitervertretung bedarf es ergänzend explizite und klar vereinbarte Prozesse hinsichtlich der Umsetzung von konkret definierten Beteiligungsrechten. Also die Abfolge wann und in welchem Umfang die alternative Mitarbeitervertretung beteiligt werden soll oder muss. Hinsichtlich der Frage, ob in der Praxis der alternative oder der betriebsverfassungsrechtliche Ansatz der jeweils „richtige“ ist, verbleibt die Entscheidung bei den Mitarbeitern. Denn das betriebsverfassungsrechtliche Recht zur Gründung eines Wahlvorstandes bleibt in der Konstellation der alternativen Mitarbeitervertretung unberührt.

Haben auch Sie Fragen zur kooperative Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat / Mitarbeitervertretung und Arbeitgeber. Das Team von Betriebsdialog unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Kennenlerntermin.

#betriebsdialog #mitbestimmungslotse