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Der Fachausschuss als Instrument der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

„Herr Müller hat das im Fachausschuss so abgesegnet.“ Dieser Satz des Arbeitgebers vor dem Betriebsrat brachte das ohnehin schon wackelige Vorhaben zum Einsturz. Das Gremium war misstrauisch und erbost – auch wenn es Herr Müller nur gut gemeint hatte.

Praxisbeispiel

In einem mittelständischen Industrieunternehmen sollten jährliche Mitarbeitergespräche eingeführt werden. Der Arbeitgeber diskutierte das Thema mit den 19 Mitgliedern des Betriebsrats. Es gab viele Fragen, verschiedene Meinungen – und immer wieder Einwände. Die Gespräche zogen sich derart in die Länge, dass der Arbeitgeber immer wieder auf einen Fachausschuss drängte. Er erhoffte sich dadurch schlicht schnellere Ergebnisse. Im Grundsatz begrüßte auch der Betriebsrat einen Fachausschuss, die langwierigen Gespräche waren ermüdend. Das Gremium betrachtete den Ausschuss jedoch auch mit einer gewissen Skepsis: Wer wusste denn schon genau, was hinter verschlossenen Türen vor sich gehen würde?

Allen Bedenken zum Trotz entsandte der Betriebsrat also vier Mitglieder in den „Fachausschuss Mitarbeitergespräche“. Die Beteiligten zeigten sich interessiert an dem Personalthema. Sie stellten wichtige Fragen, machten konstruktive Einwände. Am Ende traten der Fachausschuss und der Arbeitgeber mit großer Zufriedenheit vor den Betriebsrat – im Glauben, eine gute Lösung gefunden zu haben. Gerade der Arbeitgeber dachte, dass nun – aufgrund der Vorarbeit – die Entscheidung eigentlich schnell verlaufen müsste. Doch es sollte ganz anders kommen. Tatsächlich hatten nämlich weder Arbeitgeber noch Fachausschuss im Vorfeld definiert, wie das übrige Gremium über die gesammelten Informationen und Meinungen unterrichtet wird. Und weil der Fachausschuss diese Mitteilungen an die übrigen Betriebsratsmitglieder versäumt hatte, verfügte das Gesamtgremium nicht über den gleichen Wissensstand wie Arbeitgeber und Ausschussmitglieder. Das nahm der Arbeitgeber jedoch an, aus seiner Sicht war das anstehende Meeting reine Formsache. Ein Irrtum, wie sich schnell herausstellen sollte. Spätestens nach der Bemerkung, Herr Müller habe dies im Fachausschuss so abgesegnet, blockierte der Betriebsrat vollends.

Danach war endgültig klar: Kompetenzen waren überschritten, der Betriebsrat war erbost, Herr Müller beschämt und der Arbeitgeber schwer irritiert. Er hatte die Zustimmung von Herrn Müller während der Gespräche im Fachausschuss als Entscheidung des Betriebsrats fehlinterpretiert. Die Überraschung war nun groß, dass das Treffen doch keine Formsache werden würde. Herr Müller wiederum hatte sich zwar bezüglich seiner Kompetenzen weit aus dem Fenster gelehnt. Er wollte jedoch die übrigen Betriebsratsmitglieder keineswegs übergehen. Auch wenn er dem Arbeitgeber vermittelt hatte, die gefundene Lösung gutzuheißen, so sollte doch in jedem Fall die Abstimmung im gesamten Gremium stattfinden. Die übrigen Betriebsratsmitglieder wiederum wollten ihm dies nicht mehr so recht glauben. Das Ergebnis war viel Zeitaufwand, da das Projekt neu besprochen werden musste.

Einen Fachausschuss richtig etablieren

Wer eine solch verzwickte Situation im Unternehmen vermeiden möchte, sollte auf vier Punkte achten:

  • Erstens kann der Arbeitgeber einen Fachausschuss vorschlagen, sollte diesen aber nicht im Alleingang forcieren. Gut möglich, dass sich auch der Betriebsrat bessere Gesprächsstrukturen wünscht. Im Idealfall wird ein Fachausschuss bereits im Vorfeld als eine Option der Zusammenarbeit besprochen.
  • Zweitens müssen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam die Kompetenzen und Ziele des Fachausschusses klar definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Drittens sollte der Fachausschuss zunächst und grundsätzlich als Möglichkeit einer strukturierten Meinungsbildung betrachtet werden. Ob dieser zudem zu einer Entscheidung kommen soll, muss bei der Definition der Kompetenzen deutlich werden.
  • Und viertens: Damit Ausschussmitglieder nicht zwischen die Stühle von Arbeitgeber und Gremium geraten, sollten Betriebsrat und Arbeitgeber jederzeit für prozessuale Transparenz sorgen. So verfügen alle Beteiligten über den gleichen Wissensstand für eine Entscheidung. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann ein Fachausschuss für Betriebsrat und Arbeitgeber einen schnellen Projektabschluss fördern – und Betriebsräte vor einer Situation zwischen den Stühlen bewahren.

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