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Vorformulierte Betriebsvereinbarung: Startschuss für eine harmonische Partnerschaft oder Beziehungskiller?

In meiner monatlich erscheinenden Kolumne im Personalmagazin geht es diesen Monat um vorformulierte Betriebsvereinbarung. Lesen Sie mehr:

Eigentlich hatten Arbeitgeber und Betriebsrat hehre Ziele mit der neuen Arbeitszeitregelung. Doch dann geriet sozusagen das erste Date direkt zur Verhandlung über einen Ehevertrag. Die Grundlagen für eine harmonische Partnerschaft blieben ungeklärt.

Vor 16 Monaten hatte sich der Betriebsrat eines Filialunternehmens mit der Filialleiterin erstmals zusammengesetzt, um über die neuen Grundsätze der Personaleinsatzplanung zu sprechen. Eigentlich wollten beide Parteien lediglich – hinsichtlich der Arbeitszeiten – die persönlichen Belange der Mitarbeiter stärker berücksichtigen: Wer arbeitet morgens? Wer abends? Wie sind die Interessen der Mitarbeiter mit der Zielsetzung des Arbeitgebers, die Fläche entsprechend der Umsatzprognosen und Produktivität effizient zu besetzen, zu vereinbaren? Doch es ging einiges schief bei diesem ersten Date. Das vorsichtige Kennenlernen, die Entdeckung von Gemeinsamkeiten und weitere, für eine harmonische Partnerschaft wichtige Erfahrungen ließen die beiden Parteien aus. Stattdessen entwickelte sich das Treffen, um im Bild zu bleiben, schnell zu einer Verhandlungsrunde über Weiterführendes: Hochzeit, Ehevertrag, Scheidung – inklusive Besuchszeiten der Kinder. Ein Streit war vorprogrammiert. Dabei wollte der Betriebsrat doch lediglich eine solide Grundlage fürs erste Treffen.

Das Gremium entschied sich dazu, die Arbeitszeitregelungen von einem Rechtsanwalt vorformulieren zu lassen. Dieser trug, weil er die individuellen Bedürfnissen der Filialmitarbeiter und des Arbeitgebers nicht kannte, lediglich allgemeine Annahmen zum Personaleinsatz zusammen. Besonderheiten konnte er schlichtweg nicht berücksichtigen – weder war er mit diesen vertraut, noch wurden sie ihm gegenüber ausreichend kommuniziert. So kam es, wie es kommen musste: Der vorgefertigte „Ehevertrag“ war gespickt mit juristischen Fachbegriffen und Verallgemeinerungen. Bereits beim ersten Date stand die vorab erstellte Vereinbarung im Raum, sodass sich die Filialleiterin sofort in der Situation sah, zäh verhandeln zu müssen. Betriebsrat und Arbeitgeber diskutierten in der Folge zwar über einzelne Regelungen, allerdings ging es dabei weniger um inhaltliche Lösungen, sondern allzu oft um rechtliche Spitzfindigkeiten. Auch die weiteren Treffen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gestalteten sich schwierig. Das eigentliche Übel, dass die vorformulierten Regelungen tatsächlich für keine der beteiligten Parteien relevant waren und die betriebsinternen Besonderheiten nicht berücksichtigten, spielte in der Kontroverse keine Rolle. Beide Parteien verhedderten sich vielmehr im Gerangel um Begriffe, arbeitsrechtliche Auslegungen, Argumente für einzelne Formulierungen und verharrten in ihren Positionen. Die Kernfragen blieben unbeantwortet: Wie sehen diese Positionen inhaltlich aus? Welchen Standpunkt vertritt der Betriebsrat? Was wünscht sich eigentlich der Arbeitgeber?

An diesem Punkt erkannten Betriebsrat und Arbeitgeber: Der Ehevertrag vorweg in Form einer standardisierten Vereinbarung funktioniert nicht – nicht in ihrer Filiale, nicht bezüglich der Zielsetzung. Zum Beispiel schien die Vereinbarung „Jeder Mitarbeiter arbeitet nur jeden zweiten Samstag“ auf den ersten Blick durchaus fair. Für die Mitarbeiter der Filiale war sie jedoch nicht brauchbar. Denn einige wünschen sich samstags Zeit für die Familien, andere wiederum haben nur den Samstag für die Arbeit zur Verfügung. Bei der Vereinbarung zum Überstundenabbau war es zwar Ziel beider Parteien, individuelle Mitarbeiterinteressen zu berücksichtigen. Tatsächlich sah die Regelung jedoch vor, dass – um beim Bild der Ehe zu bleiben – alle Hochzeitsgäste die Feier um Mitternacht verlassen mussten, ob sie wollten oder nicht.

Betriebsrat und Filialleitung brauchten eine individuelle Lösung, zumal die Vorstellungen ähnlicher waren als gedacht. Beide Parteien hatten aber versäumt, sich auszutauschen und ihre Positionen kennenzulernen. Stattdessen geriet die erste Annäherung gleich zur Verhandlung – mit Gewinnern und Verlierern. Nach monatelangem Austausch blieb somit die Erkenntnis: Natürlich ist eine Vorbereitung aufs erste Gespräch sinnvoll, ein bereits final formuliertes Ergebnis war es indes nicht. Es hatte die Chance verbaut, individuelle, nachhaltige Lösungen für die Filiale zu finden.

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