Die Suche nach Lösungen bei der Personaleinsatzplanung (PEP) im Einzelhandel
Der stationäre Einzelhandel steht vor einer großen Herausforderung. Die Digitalisierung hat das Konsumentenverhalten maßgeblich verändert und die Branche steht unter Druck. Die online Vertriebswege wachsen und der stationäre Einzelhandel schwächelt. Die dadurch sinkenden Umsätze veranlassen die Händler die Kostenstruktur der einzelnen Filiale zu optimieren. Dadurch wächst meist auch der Druck auf die lokale Personaleinsatzplanung (PEP). Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Devise lautet dabei: mit weniger Filial-Bestandsmitarbeitern die Fläche entsprechend der Umsatzprognosen und Produktivität effizient zu besetzen. Für die Praxis bedeutet dies einen deutlich erhöhten Aufwand und Fokussierung bei der Erstellung der Dienstpläne. Nicht selten jedoch fehlen hierfür notwendige Grundsätze der Dienstplanung. Und genau hier lässt sich ein wesentlicher Knackpunkt beobachten: Ohne klare Prämissen und Regelungen der Personaleinsatzplanung (PEP) erfolgt eine effizientere und flexiblere Dienstplanung meist auf „Kosten“ der individuellen Bedürfnisse der Filial-Bestandsmitarbeiter.
Beispiel: Für weniger attraktive/präferierte Einsätze wie am späten Abend oder Samstagen werden aufgrund der reduzierten Mitarbeiteranzahl in der Filiale immer wieder und deutlich häufiger als in der Vergangenheit die selben Mitarbeiter eingeteilt. Andere wiederum werden nicht gefragt, überhaupt nie zu Randzeiten eingeteilt oder es wird in anderem Umfang auf persönliche Bedürfnisse Rücksicht genommen. Dies führt aus Sicht der Mitarbeiter und des Betriebsrats zu einer unfairen und unbefriedigenden Situation in der Filiale und im Hinblick auf die individuelle Arbeits- und Freizeit.
Faire Regelungen müssen gefunden werden
Gemäß §87 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Arbeitszeit für die Mitarbeiter in einem Dienstplan vorab der Zustimmung durch den Betriebsrat. Dies ist die rein rechtliche Perspektive und die Betriebsparteien hangeln sich meist von Planungszeitraum zu Planungszeitraum und finden sich immer wieder in Diskussionen und resultierenden Unzufriedenheiten. Viel entscheidender für den generellen Erfolg und die Zufriedenheit mit der Personaleinsatzplanung (PEP) in der Praxis ist es daher grundsätzlich faire, praktikable und wirtschaftlich sinnvolle Prämissen und Regelungen für die Filiale zu finden. Diese gemeinsamen Grundsätze sind entsprechend in einer Betriebsvereinbarung zu fixieren und in der Filiale zu kommunizieren. Denn ein gemeinsames Verständnis der Planungsgrundsätze fördert nicht nur den Teamgeist. Planungsaufwand wird reduziert, die Produktivität steigt und die Mitarbeiter können entsprechend Ihrer persönlichen Zeitplanung besser eingeplant werden.
Die Personaleinsatzplanung (PEP) liegt also an der Schnittstelle zwischen der kunden- und umsatzorientierten Besetzung der Fläche, der allgemeinen Wirtschaftlichkeit einer Filiale und den individuellen Interessen und Bedürfnisse der Mitarbeiter. Es gilt die Interessen der Betriebsparteien und Mitarbeiter im Grundsatz ausreichend transparent zu beleuchten und zu verstehen, um auf dieser Basis gemeinsame Lösungen zu finden. Gerne unterstützen wir Arbeitgeber und Betriebsrat mit einem alternativen, freiwilligen und praktischen Lösungsweg gegenüber der klassischen Einigungsstelle. Dabei moderieren wir beide Betriebsparteien allparteiisch auf dem Weg zu einer nachhaltigen, fairen sowie unternehmensindividuellen Lösung auf Augenhöhe. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Kennenlerntermin.