Betriebliche Mitbestimmung 2018 – alles was man wissen muss
Das Jahr 2018 steht im Sinne der betrieblichen Mitbestimmung unter einem besonderen Stern. Von März bis Mai entscheiden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darüber, welche ihrer Kolleginnen und Kollegen in den nächsten vier Jahren ihre Interessen im Unternehmen vertreten. Grund genug um uns einmal mit den Top Themen im Kontext „Betriebliche Mitbestimmung 2018“ zu beschäftigen.
Top 1 – Betriebsratswahl
Seit 1990 finden in Deutschland die Betriebsratswahlen – alle vier Jahre – in der Zeit von Anfang März bis Ende Mai statt. Da es 2018 wieder soweit ist, wird die Wahl, deren Vorbereitung und das Wahlergebnis ein besonderer Schwerpunkt sein.
Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bedeutet dies einen kompetenten Wahlvorstand zu benennen der dafür Sorge trägt, dass die Wahl rechtskonform durchgeführt wird. Aus Sicht die aktuellen und potentiellen zukünftigen Betriebsratsmitglieder gilt es sich inhaltlich zu positionieren und in die Wahlwerbung zu gehen. Nicht selten bilden sich inhalts- bzw. interessennahe Koalitionen die in der sogenannten Listenwahl ihren Ausdruck finden. Aber auch für den Arbeitgeber bedeutet die Wahl und deren Ergebnis eine Weichenstellung für die kommenden Monate. Wie gelingt die kooperative Zusammenarbeit mit dem neuen Gremium? Wie spielen sich die Betriebsparteien schnellstmöglich aufeinander ein? Denn mitbestimmungsrelevante zeitkritische Themen, nehmen in aller Regel keine Rücksicht auf die Wahl. So bauen sich in aller Regel bereits während der Betriebsratswahl erste Erwartungen und Interessen zwischen den zukünftigen Protagonisten der Betriebsparteien auf.
Daher ist es von unschätzbarem Wert mit einem vertrauensvollen Start in die neue Amtsperiode zu gehen. Für die Praxis bietet sich hierzu folgende Vorgehen an:
- Die Betriebsparteien organisieren sich nach dem Wahlergebnis individuell – Insbesondere auf Betriebsratsseite beginnt hier aufgrund meist verändertet Konstellationen der Beteiligten ein natürlicher und nicht zu unterschätzender gruppendynamischer Prozess
- In einer gemeinsamen Klausurtagung tauschen sich die Betriebsparteien im Hinblick auf Ziele, Themen und Interessen der Zusammenarbeit aus
Top 2 – Digitalisierung & (Beschäftigten)Datenschutz
Kaum zu überhören und den(noch) unterschätzt. 2018 wird die betriebliche Mitbestimmung aufgrund von unzähligen Digitalisierungsprojekten und der anstehenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Unternehmen auf eine „harte Probe“ gestellt. Arbeitgeber und Betriebsrat stehen gleichermaßen vor der Herausforderung bestehende Regelungen im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz in Verbindung mit der DSGVO zu hinterfragen und zu prüfen. Oftmals wird sich hieraus Handlungsbedarf für weiterführende Regelungen ergeben.
Neben der Beleuchtung des betrieblichen Status Quo, reichern vielfältige Digitalisierungsprojekte die Dynamik mit Bezug auf die betriebliche Mitbestimmung an. Nach einer repräsentativen Telekom-Studie (https://www.digitalisierungsindex.de) gehört in knapp 42 Prozent der befragten mittelständischen Unternehmen die Digitalisierung inzwischen zur Geschäftsstrategie. Arbeitgeber und Betriebsrat stehen vor einer Vielzahl von mitbestimmungsrelevanten Fragestellung im Umgang mit „technischen Einrichtungen“ sowie den dahinterliegenden zu digitalisierenden Prozessen. Auf der einen Seite bedarf es einer transparenten und nachhaltigen Regelung (Betriebsvereinbarung) im Sinne der Mitarbeiter. Auf der anderen Seite können die Arbeitgeber die zu digitalisierenden Projekte noch gar nicht schlussendlich definieren und beschreiben. Zumal sich im agilen „Sprint“ Prozesse und inhaltliche Definitionen immer schneller anpassen und verändern.
Ein Lösungsansatz findet sich in der Gestaltung von Rahmenbetriebsvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen zu Experimentierräumen.
Top 3 – Change & Kulturveränderung
Soviel auch über das Thema Digitalisierung gesprochen wird, am Ende entscheidet (noch) der Mensch über Erfolg oder Misserfolg der Veränderung in der Arbeitswelt. Erfolgreiches Veränderungsmanagement – sei es aufgrund wettbewerbs- oder marktsichernder Anpassungen im Geschäftsmodell, den Strukturen oder den Geschäftsprozessen – beginnt und endet bei der Einbindung der Mitarbeiter. Ohne deren Engagement und Eigeninitiative ist Veränderungsmanagement eine leere Worthülse. Daraus lässt sich ableiten, dass sich die Betriebsparteien bei Veränderungen ebenso mit der eigenen Unternehmenskultur beschäftigen müssen.
Es geht also um viel mehr als um eine rein juristisch saubere Regelungen in beispielsweise Betriebsvereinbarungen. Diese sind selbstverständlich notwendig und im Sinne des Gesetzgebers eine wichtige Grundlage. Für den praktischen Erfolg des Veränderungsprozesses geht es jedoch weit darüber hinaus. Sprechen Betriebsrat und Arbeitgeber dieselbe und authentische Sprache? Sind die Mitarbeiter im Hinblick auf Chancen und Risiken mitgenommen? Gibt es partizipative Merkmale im Veränderungsprozess? Findet ein echter Dialog im Unternehmen statt?
Vor dem Hintergrund dieser drei Top Themen wird deutlich, 2018 wird durch eine noch nie da gewesenes Kommunikationsbedürfniss geprägt sein – für Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Betriebsparteien sind nach unserer Auffassung daher am besten beraten, wenn Sie die Themen gemeinsam kooperativ angehen um eine faire Lösung für die Mitarbeiter und das Unternehmen zu finden. Wir unterstützen hierbei beide Betriebsparteien – nachhaltig und partnerschaftlich. Kontaktieren Sie uns gerne.
Auf ein gutes und erfolgreiches Jahr 2018!
Marco Holzapfel